Notare für Erbrecht in Kassel

Das Erbrecht zählt zu den klassischen Aufgabengebieten für Notare. Neben den geläufigen Aufgaben wie der Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, leistet der Notar auch bei anderen Vorgängen, wie etwa der Beantragung eines Erbscheins oder der Auseinandersetzung eines Nachlasses Mithilfe.

Die Notare Axel Keuneke, Marcus Baum und Stephan Keil stehen Ihnen in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit als Notare für Erbrecht in Kassel zur Verfügung. Unterstützt durch die Fachexpertise und Erfahrung der Notare a.D. Dr. Jürgen Spalckhaver und Klaus Tippelt können wir in allen notarrelevanten Bereichen zügige Bearbeitung und Terminflexibilität gewährleisten.

Tätigkeitsfelder Notar

a / Testamente
b / Erbverträge
c / Erbscheinsanträge
d / Nachlassregelungen
e / Bestandsverzeichnisse

IHRE ANSPRECHPARTNER


Notare für Erbrecht in Kassel

Dr. Jürgen Spalckhaver | Rechtsanwalt und Notar
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Rechtsanwalt und Notar a.D.

Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar
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Stephan Keil | Rechtsanwalt und Notar
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Dr. Jürgen Spalckhaver | Rechtsanwalt und Notar

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Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar

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Stephan Keil | Rechtsanwalt und Notar
Stephan Keil

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Notare im Erbrecht: Vielfältiges Aufgabengebiet

Als unparteiische Berater und Amtsträger haben Notare im Erbrecht die Aufgabe, allen Parteien, die an einer Erbsache beteiligt sind, neutral zur Seite zu stehen. Es ist nicht ihre Aufgabe, eventuell aufkommende Streitigkeiten zu schlichten, wohl aber dafür Sorge zu tragen, dass der Erblasser den Nachlass in seinem Sinne verteilen kann. Und auch für Erben kann der Notar wertvolle Dienste leisten.

Sobald Sie eine Vorstellung davon haben, wie Sie Ihren Nachlass regeln möchten, sollten Sie einen Notar hinzuziehen. Nur auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch wirklich entsprechend Ihrer Vorgaben umgesetzt wird. Kontaktieren Sie jetzt unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Notare! Telefon: 0561/ 10 77 11 | E-Mail: mail@skb-legal.de

„Problemlösung ist unsere Leidenschaft.“

(Axel Keuneke)



Testamente und Erbverträge: Klassische Aufgaben im Erbrecht

Die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen gehört wohl zu den häufigsten Aufgaben eines Notars im Erbrecht. Er berät den Erblasser und wählt mit ihm gemeinsam die geeigneten Mittel für die Nachlassverteilung nach seinen Wünschen. Dies kann sowohl mittels Testament als auch mittels Erbvertrag erfolgen. Im Gegensatz zum Vertrag muss das Testament nicht zwingend notariell beurkundet werden (öffentliches Testament), sondern kann auch als eigenhändiges Testament handschriftlich vom Erblasser aufgesetzt werden. Gerade für Erblasser, die ihren Nachlass in besonderer, von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Weise verteilen möchten, ist dies jedoch nur bedingt zu empfehlen, da es eine Reihe von Fehlerquellen gibt. Damit dem Testament nach Ihrem Tod tatsächlich in Ihrem Sinne entsprochen werden kann, sollte unbedingt der Rat und der Beistand eines Notars eingeholt werden. Er kann Ihnen Lösungen für Ihre Anliegen aufzeigen und Ihren letzten Willen in einer juristisch unzweifelhaften Form niederlegen.
Erbverträge müssen in jedem Fall in Gegenwart eines Notars geschlossen werden. Dabei ist notwendig, dass jedenfalls der Erblasser den Vertrag im Beisein des Notars unterzeichnen.

Notarieller Beistand für Erben: Erbschein, Pflichtteilsverzichtsvertrag, Nachlassauseinandersetzung

Liegt kein notarielles Testament vor, müssen die Erben u.U. einen Nachweis für ihre Erbschaft erbringen. Dieser Nachweis erfolgt mithilfe eines sog. Erbscheins, der unter Mithilfe des Notars beantragt wird. Wird das Erbe von einer Erbengemeinschaft angetreten, ist es i.d.R. nötig, durch den Notar eine Auseinandersetzung des Nachlasses vornehmen zu lassen, z.B. mithilfe eines Erbauseinandersetzungsvertrags oder eines Erbteilskaufvertrags. Auch Erbschaftsausschlagungen oder Pflichtteilsverzichtsverträge sind vom Notar zu beurkunden.

„Wir agieren mit kreativen Strategien und schaffen Lösungen.“

(DR. JÜRGEN SPALCKHAVER)



Kanzlei Spalckhaver / Keuneke / Baum: Ihre Notare für Erbrecht in Kassel

Unsere erfahrenen Notare bieten Ihnen die optimale Beratung und Betreuung Ihres Nachlasses an. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam die ideale Lösung für Ihren letzten Willen finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

WIR UNTERSTÜTZEN SIE. VON ANFANG AN.

SKB / Rechtsanwälte und Notare
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