Ihr Notar für die Firmengründung in Kassel

Die gesetzlichen Vorgaben zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland sind im Gesellschaftsrecht festgeschrieben. Je nach Rechtsform des zu gründenden Unternehmens benötigen Sie zwingend einen Notar zur Firmengründung. Er beurkundet individuelle Satzungen und andere Gesellschaftsverträge, beglaubigt Dokumente und reicht Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister ein.

Mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen als Notare bei der Unternehmensgründungin Kassel zur Seite. Wir sagen Ihnen, welche Dinge zur erfolgreichen Gründung Ihrer Firma zu beachten sind und sorgen für einen rechtssicheren Ablauf. Vereinbaren Sie Ihren Notartermin mit der Kanzlei /spalckhaver/keuneke/baum!

Tätigkeitsfelder Notar

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Notare für die Firmengründung in Kassel

Dr. Jürgen Spalckhaver | Rechtsanwalt und Notar
/ Dr. Jürgen Spalckhaver

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar
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Rechtsanwalt und Notar

Dr. Jürgen Spalckhaver | Rechtsanwalt und Notar

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Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar

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Rechtsanwalt und Notar


Marcus Baum | Rechtsanwalt und Notar

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Rechtsanwalt und Notar



Wann Sie einen Notar benötigen

Bei der Firmengründung wird zwischen Personengesellschaften, wie dem Einzelkaufmann, der GbR, der OHG oder KG, Kapitalgesellschaften wie der GmbH, AG oder UG sowie Vereinen unterschieden. Jeder, der hierzulande eine Kapital- oder Personengesellschaft gründen will, benötigt einen Notar zur Unternehmensgründung. Einer der wichtigsten Gründe ist der Handelsregistereintrag, der für jede Gesellschaft verpflichtend ist und durch einen Notar zu erfolgen hat. Weiterhin müssen die Gründungsurkunde und der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet sein.

Diese Dokumente sind erforderlich

Für eine erfolgreiche Gründung müssen zum Notartermin alle Personalausweise (oder Reisepässe) der Gesellschafter und Ihrer Geschäftsführer vorliegen. Wenn es einfach und schnell gehen soll, können Sie eine GmbH oder eine UG nach dem Musterprotokoll gründen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Gesellschaft aus maximal 3 Gesellschaftern besteht und nur einen Geschäftsführer bestellt. Eine Gründung nach Musterprotokoll ist einerseits kostengünstig. Andererseits lässt eine solche Gründung keine individuellen Vereinbarungen zu, da von dem Musterprotokoll nicht abgewichen werden darf.

Soll mehr als ein Geschäftsführer bestellt werden oder hat die Gesellschaft mehr als drei Gesellschafter, ist ein individueller Gesellschaftsvertrag erforderlich. Mit der Hilfe unserer lanfjährigen Erfahrung im Gesellschaftsrecht helfen wir Ihnen, hier die optimalen Regelungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu erstellen. In Betracht kommen hier etwa Nachfolgeregelungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters, Vorkaufsrechte o.ä.

Wird die Gesellschaft aus dem Ausland gegründet, sind für den internationalen Rechtsverkehr überbeglaubigte Dokumente in Form einer Apostille oder legalisiert vorgeschrieben. Ist ein Gesellschafter aus dem Ausland eine Firma, muss auch der ausländische Handelsregisterauszug in überbeglaubigter Ausfertigung vorliegen. Als Notare für die Unternehmensgründungin Kassel beraten wir Sie gern umfassend zu allen Gründungsfragen.

„Komplizierte Aufgabenstellungen prägen unseren Alltag.
Wir lösen sie mit individueller Hingabe.“

(Stephan Keil)



Der Notartermin zur Gründung Ihres Unternehmens

Zu Ihrem Termin beim Notar für Ihre Firmengründung müssen alle Gesellschafter und ihre Geschäftsführer anwesend sein. Ein Gesellschafter kann sich bei der Gründung beim Notar vertreten lassen, braucht dann aber eine notariell beglaubigte Vollmacht.

Zunächst werden alle vorliegenden Dokumente hinsichtlich der Vollständigkeit geprüft und dann vom Notar vorgelesen. Anschließend unterschreiben alle Gesellschafter auch der Notar die Gründungsurkunde. DIe Handelsregisteranmeldung muss vom Geschäftsführer unterschrieben werden, wobei er versichern muss, nicht wegen bestimmter Vermögensdelikte vorbestraft zu sein. Die Anmeldung, der Gesellschaftsvertrag mit der Liste der Gesellschafter bzw. das Musterprotokoll werden dann vom Notar beim Registergericht eingereicht und im Handelsregister eingetragen.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Termin

Neben der Vollständigkeit der Dokumente und der Anwesenheitspflicht der Geschäftsführer sind weitere Punkte für einen erfolgreichen Termin beim Notar zur Unternehmensgründung ausschlaggebend. So wird die Gründung scheitern, wenn

  • die Ausweisdokumente keine Gültigkeit besitzen
  • ein Gründer nicht genug deutsch spricht und kein Dolmetscher beauftragt wurde
  • es keine Aussicht auf Eintragung in das Handelsregister gibt
  • die Satzung nicht rechtskonform ist.

Um Probleme zu vermeiden, können Sie die Eintragung in das Handelsregister vorab von der Industrie- und Handelskammer (IHK) prüfen lassen. Erstellen Sie Ihre individuelle Satzung zudem mithilfe eines Anwalts oder Notars und nehmen Sie keine kurzfristigen Veränderungen mehr daran vor. Dann steht der Beurkundung Ihrer Firmengründung nichts im Wege.

Die Notarkosten

Mit welchen Kosten Sie für den Notar für Ihre Unternehmensgründung zu rechnen haben, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Eine Firmengründung mit gesetzlichem Musterprotokoll ist natürlich günstiger als die Gebühr für die notarielle Beurkundung einer individuellen Satzung. Außerdem werden die Gründungskosten von der jeweiligen Gesellschaftsform des Unternehmens beeinflusst.

Wird beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet, ist ein Stammkapital von 25.000 Euro festgeschrieben. Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert des Unternehmens, der grundsätzlich der Höhe des Stammkapitals entspricht. Das Gesetz geht allerdings beim Geschäftswert von einer Mindesthöhe von 30.000 Euro aus.

Vertrauen Sie auf Kompetente Notare

Wir sind erfahrene Notare zur Firmengründung und wissen sehr genau, wo die Fallstricke liegen. Gern beraten wir Sie zur Gründung Ihres Unternehmens und erledigen alle notariellen Aufgaben wie Beglaubigungen und Beurkundungen sowie den Eintrag ins Handelsregister für Sie. Kontaktieren Sie die Kanzlei /spalckhaver/keuneke/baum und vereinbaren Sie Ihren Notartermin zur Unternehmensgründung in Kassel, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

WIR UNTERSTÜTZEN SIE. VON ANFANG AN.

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