Ihr Notar für Hauskauf und Gründstückskauf in Kassel

Der Notar ist beim Hauskauf und Grundstückskauf unentbehrlich, denn wenn es um die Übertragung von Eigentum geht, muss er die entscheidenden Schritte einleiten. Genauer: Hauskauf und Grundstückskauf werden nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag rechtskräftig. Dabei wählt der Käufer in der Regel den Notar aus und trägt die Kosten.

Wir stehen Ihnen als Notare beim Hauskauf und Grundstückskauf zur Seite und sorgen für eine einwandfreie Abwicklung. Die Kanzlei /spalckhaver/keuneke/baum gewährleistet Ihnen in allen notarrelevanten Bereichen eine zügige Bearbeitung und ist bei den Terminen stets flexibel. Kontaktieren Sie uns!

Tätigkeitsfelder Notar

a / Haus- und Grundstückskauf
b / Baugrundstücke
c / Landwirtschaftliche Flächen
d / Teilflächenerwerb
e / Erbbaurechtsverträge
f / Bauträgerverträge
g / Überlassungsverträge
h / Grundpfandrechte
i / Dienstbarkeiten

IHRE ANSPRECHPARTNER


Notare für Hauskauf und Gründstückskauf in Kassel

Dr. Jürgen Spalckhaver | Rechtsanwalt und Notar
/ Dr. Jürgen Spalckhaver

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar
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Rechtsanwalt und Notar

Stephan Keil | Rechtsanwalt und Notar
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Rechtsanwalt und Notar

Dr. Jürgen Spalckhaver | Rechtsanwalt und Notar

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Rechtsanwalt und Notar a.D.


Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar

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Rechtsanwalt und Notar


Marcus Baum | Rechtsanwalt und Notar

/ Marcus Baum

Rechtsanwalt und Notar


Stephan Keil | Rechtsanwalt und Notar
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Rechtsanwalt und Notar



Ihr Notar beim Hauskauf

Der Notar hat beim Hauskauf die Aufgabe, den Prozess fachkundig zu begleiten und einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Dafür klärt er alle notwendigen Formalitäten und spricht sich mit dem Käufer sowie Verkäufer der Immobilie ab. Dabei muss der Notar für beide Seiten ein neutraler Ansprechpartner sein und bei Fragen entsprechende Auskünfte geben.

Für die entstandenen Notarkosten kommt meist der Käufer auf. Dabei richtet sich die Höhe der Kosten nach dem Kaufpreis. Lediglich die Kosten für die Löschung von bereits eingetragenen Belastungen trägt der Verkäufer.

 

„Wir agieren mit kreativen Strategien und schaffen Lösungen.“

(DR. JÜRGEN SPALCKHAVER)



Aufgabe des Notars

Mit dem Notar werden die Einzelheiten des Kaufvertrages geklärt, wie z.B. Gewährleistung, Besitzübergang oder Übernahme bestehender Mietverhältnisse. Außerdem wird das Grundbuch geprüft, genauso wie die Eigentürmerdaten und eingetragene Belastungen.

Individuelle Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer müssen ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten werden, damit sie ihre Wirksamkeit entfalten.

Für die Erstellung eines ersten Entwurfs benötigt der Notar folgende Informationen:

  • Daten Verkäufer (Name, Geburtsdatum, Geburtsname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail)
  • Daten Käufer (Name, Geburtsdatum, Geburtsname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail)
  • Daten des Vertragsobjektes, idealerweise Grundbuchdaten
  • Werden bewegliche Gegenstände mitverkauft und wenn ja, zu welchem Preis?
  • Ist der Vertragsgegenstand vermietet oder inwieweit wird er geräumt, wenn dies nicht der Fall ist?
  • Kaufpreis
  • Wann soll der Besitzübergang/Zahlung erfolgen?
  • Ist ein Makler beteiligt? Wenn ja, wer?
  • Ist ein Energieausweis vorhanden?
  • Wird der Kauf finanziert?
  • Kontoverbindung vom Verkäufer

Sobald dem Notar diese Informationen vorliegen, bekommen Käufer und Verkäufer innerhalb kürzester Zeit einen ersten Entwurf zugesandt. Sollten sich dann noch einzelne Änderungs- oder Ergänzungswünsche ergeben, können diese in Absprache mit der anderen Partei noch in den Vertrag eingearbeitet werden. Ein Termin zur Beurkundung kann dann zeitnah und felxibel vereinbart werden. Wenn am Ende beide Parteien den Vertrag unterzeichnen, wird die Auflassungsvormerkung im Grundbuch vom Notar beantragt. Damit wird dem Käufer das Haus als Eigentum zugesichert.

Hier noch einmal die Aufgaben des Notars zusammengefasst:

  • Beratung der Mandanten
  • Eigentumsverhältnisse und Belastungen auf dem Grundstück in Erfahrung bringen
  • Erstellung eines Entwurfs
  • Koordinierung von Terminen
  • Verlesung des Kaufvertrags und Erläuterung der Inhalte
  • Auflassungsvormerkung eintragen
  • Veräußerungsanzeige an das Finanzamt senden
  • Alle notwenidgen Genehmigungen und Erklärungen einholen
  • Umschreibung des Eigentums im Grundbuch beantragen

Sich als Verkäufer absichern

Auf der Seite des Verkäufers besteht der Wunsch, dass das Eigentum erst an den Käufer übergeht, sobald der Kaufpreis bezahlt wurde. Dem kann nachgekommen werden, indem der Notar den Umschreibungsantrag beim Grundbuchamt erst dann erstellt, wenn er die Nachricht erhalten hat, dass der Betrag beim Verkäufer eingegangen ist. So kann sich der Verkäufer absichern.

Ablauf des Notartermins und Abschluss des Kaufvertrags für Grundstück und Haus

Der Termin beim Notar bedeutet den letzten Schritt, wenn es um den Kauf eines Hauses oder eines Grundstücks geht. Sind sich Käufer und Verkäufer in allen Punkten einig, mündet der Prozess schließlich im Kaufvertrag. Bevor es zur Unterzeichnung kommt, wird der Vertragstext vom Notar verlesen. Wird etwas nicht verstanden oder gibt es Unklarheiten, fragen Sie in jedem Fall nach. Denn ist der Vertrag erst unterzeichnet, sind Änderungen nicht mehr möglich.

Profitieren Sie von der Expertise erfahrener Notare

Einen Notar beim Hauskauf und Grundstückskauf zu kontaktieren ist unumgänglich, deshalb wenden Sie sich an erfahrene Notare, die Sie professionell und vorausschauend beim Immobilienkauf unterstützen. Klären Sie alle wichtigen Punkte des Kaufvertrags und sichern Sie sich rechtlich ab.

Die Kanzlei /spalckhaver/keuneke/baum ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Haus- sowie Grundstückskauf geht, und steht Ihnen mit Fachexpertise und Erfahrung zur Seite. Wir sorgen für eine zügige und reibungslose Abwicklung des Kaufvertrags. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir helfen Ihnen weiter!

WIR UNTERSTÜTZEN SIE. VON ANFANG AN.

SKB / Rechtsanwälte und Notare
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