RECHTSGEBIETE IM ÜBERBLICK

Anwalt für Baurecht und Architektenrecht in Kassel

Wann immer gebaut wird, besteht die Möglichkeit, dass über Bauleistungen, Baumängel, Sachschäden, Zeitpunkt der Fertigstellung oder die Höhe des Werklohnes gestritten wird. Das Konfliktpotenzial wächst angesichts zunehmender technischer Regelungen auf nationaler wie europäischer Ebene stetig an. Damit wächst ebenso die Notwendigkeit, sich mit rechtlichen Fragen auseinander zu setzen. Unsere Rechtsanwälte, die sich teils sogar als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gesondert spezialisiert haben, begleiten Bauherren bestenfalls von Anfang an durch den Bauprozess — von der Antragsstellung für die Baugenehmigung bis zur finalen Bauabnahme eines Neu- oder Umbaus.

a / Vertragsgestaltung und Verdingungsordnung
b / Sachmängel und Gewährleistung
c / Architektenhonorar
d / Maklerrecht

IHRE ANSPRECHPARTNER


Anwälte für Baurecht & Architektenrecht in Kassel

Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar
/ Axel Keuneke

Rechtsanwalt und Notar

Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar
/ Andreas Roor

Rechtsanwalt

Axel Keuneke | Rechtsanwalt und Notar

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Rechtsanwalt und Notar




Solider Beistand: Rechtliche Baubegleitung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Nutzen Sie unser Angebot einer frühzeitigen und baubegleitenden Rechtsberatung durch einen unserer Rechtsanwälte oder Fachanwälte, um kosten- und zeitaufwendigen Prozessen proaktiv vorzubeugen. Ob Bauherr, Bauträger, Architekten- oder Ingenieurbüro, ausführender Handwerker oder ein anderer Baubeteiligter: Wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Wir unterstützen Mandanten unter anderem durch profunde Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Bauvertrag, AGB, Kündigung
  • Leistungsbeschreibung, Nachträge
  • Öffentliches Baurecht
  • Vergaberecht
  • Bautechnik, Abnahme, Mangelrecht
  • Bauträgerrecht, grenzüberschreitende Bauverträge und Europäisches Schuldrecht
  • Architektenrecht
  • Sicherheiten im Baurecht, Bau- und Insolvenzrecht, Versicherungen am Bau
  • Bauprozess, Baubetriebslehre, Bauzeit
  • Schlichtung, Schiedsgericht, Mediation
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„Problemlösung ist unsere Leidenschaft.“

(Axel Keuneke)


Öffentliches Baurecht: Hausbau nach staatlichen Vorgaben

Das Rechtsgebiet des öffentlichen Baurechts ist betroffen, sobald eine staatliche Behörde einem Bürger vorschreibt, nach welchen Vorgaben die Errichtung oder Veränderung einer baulichen Anlage zulässig bzw. eine Veränderung oder ein Abriss des Bauwerks zu unterlassen ist. Das öffentliche Baurecht setzt sich zusammen aus dem Bauplanungsrecht, welches bundesweit geregelt wird, und dem Bauordnungsrecht, welches in jedem Bundesland separat geregelt wird (in Hessen etwa in der Hessischen Bauordnung (HBO)).

Im Bereich des öffentlichen Baurechts kollidieren häufig individuelle Vorstellungen des Bauherren mit gesetzlichen Normen, woraus sich in der Folge komplexe Problemstellungen ergeben. Neben Vorgaben, unter anderem bezüglich des Denkmalschutzes, der Brandschutzverordnung, der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder des Nachbarschutzes, ergeben sich auf kommunaler Ebene im Bebauungsplan auch Bauvorgaben, die sich auf die Bauweise beziehen. Die Kanzlei /spalckhaver/keuneke/baum betreut im Bereich des öffentlichen Baurechts sowohl Unternehmen der Privatwirtschaft und Privatpersonen, als auch Kommunen mit ihren kommunalen Unternehmen. Privatpersonen unterstützen wir einerseits häufig im Baugenehmigungsverfahren, andererseits bei der sogenannten “Nachbarschaftsklage” gegen genehmigte Baumaßnahmen in ihrem Umfeld.

Architektenrecht: Rechtliche Beratung und Vertretung für Architekten

Das Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich in erster Linie mit den Rechten und Pflichten von Architekten, Ingenieuren, Handwerkern sowie Bauherren, Bauträgern und anderen Baubeteiligten. Die Regelungen für das Architektenrecht sind dabei nicht in einem entsprechenden Gesetzesbuch festgeschrieben, sondern setzen sich aus verschiedenen Vorschriften zusammen. Das sind hauptsächlich:

  • das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
  • die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
  • die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer (in Kassel demnach das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz “HASG”)
  • die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
  • das BauFordSichG (Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen)
  • die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern
  • die DIN-Vorschriften
  • die jeweils anzuwendenden Fachregeln einzelner Gewerke
  • sowie andere einschlägige Fachvorschriften

Die häufigsten Rechtsfragen im Architektenrecht beziehen sich insbesondere auf die Themen Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht und Architektenhaftpflichtrecht. Auch in Fällen betreffend des Architektenurheberrechts und des Berufsrechts unterstützten unsere Rechtsanwälte Architekten mit umfassendem Know-how.

Maklerrecht: Provision oder keine Provision?

Das Maklerrecht basiert auf sehr wenigen gesetzlichen Bestimmungen, die seit Jahrzehnten nahezu unverändert geblieben sind. Die gerichtliche Rechtsprechung ist daher für Entscheidungen in diesem Rechtsgebiet maßgeblich. Aufgrund immer noch existenter Regelungslücken und ständig neu dazukommender, regional divergenter Urteile entwickeln sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich ständig weiter. In der Folge können aufgrund unterschiedlicher Interessen der beteiligten Parteien — Maklerunternehmen, Verkäufer und Käufer einer Immobilie — komplexe Streitigkeiten resultieren. Im Maklerrecht vertritt die Kanzlei Mandanten beider Seiten umfassend in allen rechtlichen Fragen und Konflikten, beispielsweise bei der Ausarbeitung und Prüfung maklerrechtlicher Verträge oder betreffend der Maklerprovision.

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„Zielführender Einsatz und gesunder Pragmatismus sind unser Antrieb.“

(Klaus Tippelt)


Maklerrecht: Provision oder keine Provision?

Durch unterschiedliche Bestreben und Ansprüche kommt es im privaten Baurecht oft zu Interessenskonflikten, meist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. In einer Konfliktsituation treten unsere Anwälte für Ihr Recht ein – und haben dabei die Auswirkungen auf den Baufortschritt bzw. die mit Bauverzögerungen verbundenen Mehrkosten im Blick.

Unsere Anwälte für Baurecht können die Chancen und Risiken einer Situation schnell erkennen. Nicht immer muss eine Auseinandersetzung zu einem zeit- und kostenintensiven Bauprozess führen. In vielen Fällen lässt sich durch professionelle Mediation bzw. Schlichtung ein beiderseitiges Nachgeben und damit ein außergerichtlicher Vergleich erwirken. Durch die Einigung im Kompromiss werden beide Parteien in Maßen zufriedengestellt und es kann schnell weitergebaut werden.

Sofern notwendig überzeugt Rechtsanwalt Axel Keuneke, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht der Kanzlei /spalckhaver/keuneke/baum, innerhalb des Gerichtssaals mit der passenden Strategie, gezieltem Fachwissen und Verhandlungsgeschick.

Fragen Sie uns! Ihr Kontakt zu kompetenter Rechtsberatung in Kassel

Vermeiden Sie Fehler und unnötige Folgekosten, indem Sie bereits frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Durch unsere umfassende fachbezogene Rechtsberatung im Bau- und Architektenrecht können Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Vorhaben so sicher und ungestört wie möglich in die Tat umsetzen können.

Suchen Sie rechtliche Hilfe und Unterstützung durch einen Anwalt für Baurecht? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Kassel telefonisch oder via E-mail zur Vereinbarung eines Erstgespräches, in dem wir weitere Details zu Ihrem individuellen Anliegen klären können.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE. VON ANFANG AN.

SKB / Rechtsanwälte und Notare
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Telefon 0561 10 77 11
Fax 0561 10 77 14
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